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Antrag / Anfrage / Rede

Anmerkungen zum Verkehrsgutachten - Unterführung „Hinter-dem-Schloss“ (GR vom 23.7.2015, verteilt im GR am 14.12.2015)

Gutachten Unterführung Bild 1

Gutachten Unterführung Bild 1

1. Bringt die Unterführung an den heute für den Verkehr kritischen Stellen eine Entlastung?

Differenzen Prognose Planfall 1 mit Stadtplan Prognose - Nullfall mit Stadtbahn Kfz/d [DTVw]

(Bild 1)

Hier dargestellt ist für das Jahr 2025 der Vergleich „ohne Unterführung“ zu „mit Unterführung“
(siehe Verkehrsgutachten Tab. 5):

Änderung der Verkehrsbelastung durch den Bau einer Unterführung - Beispiele:

1- Kirchenstraße, Höhe Bahnübergang: Abnahme um 10% (5800 auf 5200 =  - 600 Fzg/Tag)

5- Bahnhofsstraße: Zunahme um 63% (3000 auf 4900 = + 1900 Fzg/Tag)

- Kirchenstraße Richtung Apotheken-Kreisel: Zunahme um 11% (7200 auf 8100 = + 900 Fzg/Tag)

- Wimpfener Straße Richtung Kebab-Kreisel: Zunahmen um 22% (6800 auf 8700 = + 1900 Fzg/Tag)

Fazit: An den heute kritischen Stellen kommt es durch die Unterführung zu einer erhöhten Verkehrsbelastung (Kirchenstraße, Bahnhofsstraße, Wimpfener Straße) und damit zu einer Verschärfung der Situation!

 

2. Was bringt der Neubau einer Rampe von der K2120 (Straße Kernort Richtung Bonfeld) auf die L530 (Südtangente)?

Differenzen Prognose Planfall 2 mit Stadtplan Prognose - 1 mit Stadtbahn Kfz/d [DTVw]

(Bild 2)

Hier dargestellt ist für das Jahr 2025 mit Unterführung der Vergleich ohne und mit Anbindung an die Südtangente: (siehe Verkehrsgutachten Tab. 6):

Änderung der Verkehrsbelastung durch den Bau der Anbindung - Beispiele:

1- Kirchenstraße, Höhe Bahnübergang: Abnahme um 21% (5200 auf 4100 =  - 1100 Fzg/Tag)

4 - Bahnhofsstraße, westlich: Abnahme um 10% (4900 auf 4400 = - 500 Fzg/Tag)

- Wimpfener Straße Richtung Kebab-Kreisel: Abnahme um 38% (6800 + 1900 = 8700 auf 5400 = -3300 Fzg/Tag)

Fazit: An den heutigen Stellen mit erhöhter Verkehrsbelastung (Kirchenstraße, Wimpfener Straße) führt die Anbindung an die Südtangente zu einer deutlichen Entlastung!

Anmerkung: Dieser Vergleich setzt voraus, dass eine Unterführung gebaut wird. Für den Fall, dass keine Unterführung gebaut wird, liegen in dem Gutachten bisher keine Berechnungen vor.

Wir gehen aber von einem ähnlichen, prozentualen Rückgang aus!

 

3. Hinweisschilder zu den Einkaufsmärkten

(vor dem Ortseingang Babstadter Straße / Kreuzung K2119: Zufahrt über den eingleisigen Bahnübergang an der K2119 (Gewerbepark am Schafbaum) und die Raiffeisenstraße)

Das Verkehrsgutachten stellt eindeutig fest (Seite 11), dass der eingleisige Bahnübergang an der K2119 im Vergleich zu dem Bahnübergang Hinter-dem-Schloß deutlich weniger benutzt wird: 400 zu 8000 Fahrzeuge pro Tag. D. h. es fährt fast niemand über den eingleisigen Bahnübergang, fast alle Besucher der Einkaufsmärkte (6800 Fzg/Tag) aus zum Beispiel Obergimpern oder Babstadt fahren über die Straße Hinter-dem-Schloss, obwohl dies teilweise zum Beispiel zum Raiffeisenzentrum weiter ist. Das ist vielleicht reine Gewohnheit, aber gerade deshalb sollten wir versuchen mit solch einem Schild, die Fahrer auf ein Abbiegen in die K2119 zu überzeugen.

Querschnittbelastungen Analyse 2014 - Kfz/d [DTVw]

(Bild 3)

 

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