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Antrag / Anfrage / Rede

Anträge zum Haushalt 2015 - Gemeinderatssitzung vom 18.12.2014

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit stellen wir folgende Anträge zum Haushalt 2015.

Der Gemeinderat möge beschließen:


1. Durchführung eines Probebetriebs für den Bürgerbus:

In 2015 soll ein Probebetrieb durchgeführt werden, um das Potential eines Bürgerbuses zu testen.
Details: Probebetrieb für 3 Monate, Anfahren von ca. 25 Haltestellen zunächst an 2 – 3 Wochentagen im Stundentakt von 8  bis 18 Uhr (Donnerstag, Freitag) bzw. 8 bis 13 Uhr ( Samstags) zunächst im Kernort Bad Rappenau.

Falls der Probebetrieb erfolgreich ist, kann über die Weiterführung entschieden werden.

Nach dem Vorbild von Bad Wimpfen soll ein Kleinbus (9 Sitze) die Wohngebieten und Kliniken mit den Einkaufsmärkten und dem Bahnhof (bzw. Stadtbahnhalten) verbinden.

Dabei sollte die sich in Bad Wimpfen seit über 3 Jahren bewährte Aufgabenteilung übernommen werden:

Ein noch zu gründender Bürgerbusverein sorgt für die Bereitstellung der ehrenamtlich tätigen Fahrer, die Stadt sorgt für die Bereitstellung eines betriebsbereiten Fahrzeugs (inklusive der Versicherung für Fahrer und Fahrzeug).

Reinhold Korb vom Bürgerbusverein Bad Wimpfen hat bereits angeboten, das Konzept in Bad Rappenau vorzustellen.

Geschätzte Kosten für den Probebetrieb:

-          Einrichtung von ca. 25 Haltestellen zu 100.- Euro: 2500.- Euro

-          Personenbeförderungsscheine für die Fahrer zu 200 bis 300.- Euro für zunächst 10 Fahrer/innen: 3000.- Euro. (Zur Zeit gibt es 10 potentielle Fahrer und 2 Fahrerinnen.)

-          Aufwandentschädigung für die Fahrer (zum Beispiel Verpflegung bei monatl. Treffen): 500.- Euro

-          Betriebskostenzuschuss für den Kleinbus (Ziel ist, dass wie in Bad Wimpfen die Fahrtgeldeinnahmen (1.- Euro pro Fahrt) für die Betriebskosten genutzt werden. Dies wird am Anfang aber noch nicht der Fall sein.): 3000.- Euro

-          Leihgebühr für den Bus: (evtl. könnte ein Bus von den Kirchen, anderen Bürgerbusvereinen, die gerade neue Fahrzeuge anschaffen (Bsp. Bad Krozingen, Ebersbach bei Göppingen), städtischer Bauhof, Kuk, BtB, Busunternehmern günstig geliehen werden.): 3000.- Euro

-          Kosten für die Versicherung der Fahrer: 1000.- Euro

-          Druck einer Broschüre mit den Haltestellen bzw. dem Fahrplan: 1000.- Euro

-          Summe: 14 000.- Euro , mit 1000.- Euro Reserve:
geschätzte Kosten für den Probebetrieb: 15 000.- Euro

Begründung:

- Deutliche Attraktivitätssteigerung für Bad Rappenau gerade für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger

- und damit ein Standortvorteil für Bad Rappenau

- Unterstützung des lokalen Einzelhandels, der Kliniken und Bäder

 

2. Umsetzung Radwegekonzept – Maßnahmen für 2015

Haushaltsstelle: 950000.095 Erweiterung des Radwegenetzes, S. 190, 50 000.- Euro für 2015 eingeplant.

2012 und 2013 wurden die im Haushalt geplanten Mittel nicht ausgeschöpft, weshalb 2013 Haushaltsreste von 83 000.- Euro aufgelaufen sind.

Die nachfolgend beschriebenen Maßnahmen sollten  in 2015 mit den oben genannten Mitteln (133 000.- Euro) umgesetzt werden: (Basis ist das im Mai 2012 beschlossene Radwegekonzept.)

-          Installation Wegweisungssystem im Stadtgebiet (Radwegekonzept Nr. 15, W), dabei sollten allerdings die im Landkreis üblichen Schilder verwendet werden.

-          Beschilderung der Querungsstelle zwischen Piaweg und F.-Hagner-Promenade auf der Heinsheimer Straße

-          Bau eines Radweges zwischen Siegelsbacher Straße und den Sportanlagen (Radverkehrskonzept Nr. 9, R2, Anbindung Gebiet Gromberg zu Sportanlagen, Waldspielplatz, Verbindung aus Richtung Siegelsbach zum östlichen Kernort.)

-          Radabstellplätze am neuen Stadtbahnhalt am Kurpark (inklusive oberhalb Lichtturm)

-          Bordsteinabsenkung Radweg Kernort nach Zimmerhof (u. a. vor Cafe/Bistro Römersee)

-          Alternative zum zunächst geplanten Radweg Badstadt - Treschklingen erstellen, Bsp. bessere Ausschilderung und Anbindung der Feldwegeverbindungen

-          Ausbau des Gehwegs an der Babstadter Straße zum Geh- und Radweg, inklusive Anschluss an die Weidenstraße, allerdings ohne Natursteinstützmauer (Kosten!)  (Radverkehrskonzept Nr. 10, R3)

Begründung:

Wir haben ein gutes Radwegekonzept, das „nur“ umgesetzt werden muss. Dazu sind die bereits eingeplanten Mittel bzw. Haushaltsreste zu verwenden.

 

3. Lichtabschaltung in Wohngebieten nach 1 bis 5 Uhr

Haushaltsstelle: 573000 Betriebsstrom, 310 000.- (2015), S. 100

Abschaltung in Wohngebieten und Parkanlagen von 1 Uhr bis 5 Uhr, keine Abschaltung bei Durchgangsstraßen: Einsparung: ca. 60 000.- Euro

Begründung:

Mit über 310 000.- Euro ist die Straßenbeleuchtung beim Stromverbrauch der mit Abstand größte Ausgabeposten.

Dies sorgt auch für die dringend notwendige Reduktion der CO2 – Emissionen.

Eine komplette Umstellung auf sparsame LED-Lampen wird noch gut 10 Jahre in Anspruch nehmen.

Eine nicht repräsentative Umfrage vom ÖDP Ortsverband unter 50 Passanten in der Rappenauer Fußgängerzone (2012) ergab 90 Prozent Zustimmung.

Die Abschaltung der Straßenbeleuchtung in Wohngebieten nach Mitternacht wird in einigen Landkreis-Kommunen schon seit Jahrzehnten praktiziert. (Beispiel: Weinsberg, Ittlingen)

Bei Dunkelheit in den Parkanlagen und in den Schulgeländen wird weniger Vandalismus zu verzeichnen sein. Bei den Schulgeländen sollte bereits eine frühere Abschaltung erfolgen (falls technisch möglich).

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