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Antrag / Anfrage / Rede

Anträge zum Haushalt - Gemeinderatssitzung am 9.2.2023

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit stellen wir folgende Anträge zum Haushalt 2023. Der Gemeinderat möge beschließen:

1.    Bad Rappenau als Vorbild beim Klimaschutz
1.1 Photovoltaik-Förder-Programm für Balkonmodule

Wir beantragen eine Förderung von 150 Euro für die Installation einer Balkon-Photovoltaik (PV)-Anlage (>= 300 Watt peak). Das Programm wird auf 100 Anlage (= 15 000.- Euro) gedeckelt.
Hintergrund: Eine einfache Möglichkeit zur Reduktion der Stromkosten und für eine Energiewende im Kleinen ist der Einsatz von Steckersolar-Geräten. Solche PV-Module am Balkon oder auf der Terrasse ermöglichen selbst erneuerbaren Strom zu produzieren. Pro Module (1,6 m2) werden so bei Sonneneinstrahlung bis zu 350 Watt über eine Steckdose ins Hausstromnetz eingespeist. Da der Grundstromverbrauch meist höher ist, werden diese rund 280 Kilowattstunden pro Jahr vollständig vor Ort verbraucht. Solche Stecksolarmodule können auch von Mietern ohne eigenes Dach eingesetzt werden.
Der Preis liegt bei 600 bis 1000 Euro für die Erzeugung von 300 bis zu 600 Watt.
Eine Liste von Händler gibt es im Internet unter: www.pvplug.de/marktuebersicht .

Weitere allgemeine Infos unter: www.verbraucherzentrale.nrw/steckersolar


Kosten: 100 x 150.- Euro = 15 000 Euro         
Deckungsvorschlag: Falls im Haushaltsplan 2023 nicht darstellbar, Entnahme aus den Rücklagen.
(25 000.- Euro sind bereits im Haushalt zur PV-Förderung eingeplant.)

1.2. Photovoltaik-Förder-Programm für Dachanlagen
Die Verwaltung hatte in 2022 ein PV-Förderprogramm für „private“ Dächer aufgelegt:
Ab einer installierten Leistung von mindestens 6 kWp wird ein Zuschuss von 100,00 € je kWp gewährt, Deckelung auf maximal 1000,- Euro pro Anlage (Beschluss im Gemeinderat am 19.05.2022).
Das Programm war innerhalb kurzer Zeit ausgeschöpft.
Wir beantragen, diese Förderung mit 25 000.- Euro zu wiederholen.
Kosten: 25000.- Euro
Deckungsvorschlag: Falls im Haushaltsplan 2023 nicht darstellbar, Entnahme aus den Rücklagen.
(25 000.- Euro sind bereits im Haushalt zur PV-Förderung eingeplant.)

1.3. Energiesparwettbewerbe an Schulen
Energiesparen spart Geld und ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz. Dafür sollten wir die Ideen der Benutzer der Gebäude aktivieren:
Wir schlagen deshalb einen Energiespar-Wettbewerb für die Schulen im Stadtgebiet vor: Alle Nutzer (Lehrer und Schüler) werden aufgefordert, Vorschläge zur Einsparung von Energie (Heizung, Strom, auch Wasser) zu unterbreiten. Als Belohnung erhält die Schule das im ersten Jahr eingesparte Geld zur eigenen Verfügung. Die Jahre danach spart die Stadt.
Gerade die Kinder und Jugendlichen von heute werden sich in Zukunft mit dem Thema Energieeinsparung beschäftigten müssen.
Voraussetzung für das Programm ist, dass sich die Schulen beteiligen. Die Stadt (Hausmeister) kann hier (nur) unterstützen.
Kosten: kein! (Einsparungen für die Stadt ab dem 2. Jahr nach Einführung)

1.4. Förderung Heizungspumpentausch
Alte Heizungspumpen sind versteckte Stromfresser. Sie können in einem Einfamilienhaus bis zu 600 kWh (Kilowattstunde) pro Jahr verbrauchen, während moderne, effiziente Modelle unter 50 kWh benötigen
 Einsparung pro Jahr bei 30 Cent/kWh: 165.- Euro. Ein Tausch mit Montage kostet ca. 500 Euro.
Wir beantragen die Förderung von 25 Heizungspumpen zu jeweils 100.- Euro.
Das Programm sollte auch als Werbung für einen Pumpentausch benutzt werden!
Hinweis zu BAFA-Antrag: Über einen BAFA-Antrag gibt es hier eine 20 % Förderung („Heizungsoptimierung“). Dabei ist aber ein deutlich aufwändigerer Hydraulischer Abgleich mit vorgeschrieben, was dann schnell einige Tausend Euro kostet.  
Kosten: 25 x 100.- = 2500.- Euro
Deckungsvorschlag: Falls im Haushaltsplan 2023 nicht darstellbar, Entnahme aus den Rücklagen.

2. Attraktivierung der Innenstadt (Kirchplatz)
Da für die nächsten Jahre keine Umgestaltung des Kirchplatzes (wie in der GR-Sitzung am 22.10.2020 vorgestellt) geplant ist, beantragen wir einfache Maßnahmen zur Attraktivierung:
Mehr Sonnenschutz durch neu gepflanzte Bäume (Prior. A, Bsp. Silber-Linde) und ein Sonnensegel (Prior. B). Sprühnebel im Bereich der Sitzgelegenheiten zur Abkühlung. Generell mehr dauerhaftes (!) Grün mit hitzebeständigen Pflanzen in der Fußgängerzone zur Temperaturabsenkung im Sommer. Einfache Wasserspiele und/oder Spielelemente für Kinder im Bereich des Stadteil-Brunnens.
Kosten: Deckelung bei 50 000.- Euro (Priorisierung entsprechend der o. g. Reihenfolge bis zu 50 000.- Euro an Ausgaben)
Deckungsvorschlag: Reduktion „Neugestaltung von Kinderspielplätzen“ von 295.000 € auf 245.000 €.
Priorisierung für die Innenstadt! Das eine oder andere Spielgerät in den Wohngebieten kann hier auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

3. Förderung von Zisternen: Hochwasserschutz und Einsparung von Trinkwasser
Zisternen dämpfen die Auswirkungen eines Starkregen-Ereignisses. Wird Zisternenwasser für die Toilettenspülung oder zur Gartenbewässerung benutzt, wird wertvolles Trinkwasser eingespart.
Das ist gerade für die zu erwartenden immer trockneren Sommer wichtig!
Deshalb sollte der Einbau von Zisternen gefördert werden. Bei uns in Bad Rappenau ist das Gegenteil der Fall: Wer bei uns eine Zisterne einbaut und das Wasser für die Toilettenspülung benutzt, wird von der Mühlbachgruppe (im Auftrag der Stadt) mit einem Pauschalbetrag zusätzlich belastet (Angenommene Schmutzwassermenge: 12 m3 pro Jahr x Anzahl der Personen im Haushalt).
Noch aufwändiger (und teurer) ist der alternative Einbau einer Wasseruhr.
Wir beantragen die Abschaffung jeglicher Gebühren beim Einbau einer Zisterne.  
Beim Niederschlagswasser wird die Dachfläche des in die Zisterne fließenden Regenwassers ermittelt. Diese Dachfläche wird dann bei der Berechnung der Niederschlagsgebühr wieder abgezogen.
Dieser Vorteil bei der Niederschlagswassergebühr wird durch den Nachteil bei der Schmutzwassergebühr (s. o.) in der Regel nahezu aufgehoben. Fazit: Viel Bürokratie-Aufwand um nichts!
Wir beantragen die Reduktion der Niederschlagswassergebühr um 30 Euro pro Kubikmeter (m3) Zisterneninhalt maximal bis zur zu zahlenden Niederschlagswassergebühr. D. h. mit einer 3 – 4 m3 großen Zisterne entfällt bei einem Einfamilienhaus die Niederschlagswassergebühr.
Deckungsvorschlag: Die Mehrkosten für Zisternen werden über die Niederschlagswassergebühren auf alle Hauseigentümer umgelegt.

 

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