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Antrag / Anfrage / Rede

Gemeinderatssitzung am 14. November 2024

- Neubau Toilettenhäuschen beim Rathaus
Manche Punkte entwickeln sich zur „nicht endenden Geschichte“. So das Toilettenhäuschen in der Stadtmitte.
Letzter Stand war eine Container-Lösung zwischen Spielplatz und Rathaus.
Damit sollte unter anderem erreicht werden, dass Besucher des Spielplatzes nicht mehr in die Büsche bzw. in die Grünanlagen gehen. Wie ist hier der Stand?

- Baugebiet „Neckarblick“ in Heinsheim: Bedarfsabfrage
Es gibt hier im Gemeinderat eine stark unterschiedliche Auffassung, wie sich der Bedarf nach Bauplätzen in Heinsheim darstellt. Wir sehen die Gefahr, dass wir hier 3,5 Millionen für die Erschließung ausgeben und dann das Geld nicht mehr reinkommt oder erst Jahre später.
Wir bitten zu prüfen, ob hier nicht ein Bedarfsabfrage erfolgen kann. Die Stadt bietet die Bauplätze im Internet an in der zu erwartenden Preisspanne. Es wird klar kommuniziert, dass es um eine Bedarfsabfrage geht. Falls sich weniger als 20 Personen melden, wird das Baugebiet einfach ein Jahr noch hinten verschoben.


Pkt. 5: RappSoDie Bad Rappenau Solebad GmbH & Co. KG: Vorstellung der Prognose für 2025 ff.
In der Vorlage steht, dass der eingeschränkte Betrieb ab Sept. 2025 beginnen kann. Das heißt aber, dass mit dem Bau des neuen Saunaeingangs, demnächst begonnen werden müsste.
Ist dieser Termin noch umsetzbar?

Pkt. 6: Lärmaktionsplanung Bad Rappenau hier: Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Stufe 4)
Ich war über die Formulierung des Beschlusses verwirrt: “Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Lärmkartierung zur Kenntnis und beschließt auf diesen Grundlagen die Information und die Beteiligung der Öffentlichkeit.“
Die Ergebnisse der Lärmkartierung für die einzelnen Gebiete / Straßen liegt uns heute ja noch nicht vor.

Es ist schon erstaunlich, dass wir als Gemeinde ein Lärmschutzverordnung der EU brauchen, damit wir Tempo30 – Zonen einrichten können. Entsprechende Bundes- und Landesgesetze geben uns hier keinerlei Spielraum.

Pkt. 7: Glasfaserausbau durch die DGN in Bad Rappenau hier: Information zum Ausbaustand der Glasfaserverlegung
Es gibt bestimmte Themen, die führen zu einem echten Gemeinschaftsgefühl! So zum Beispiel die Deutsche Bahn. Wird das Thema angesprochen, so kann jeder gleich von diversen negativen Erfahrungen berichten, von unpünktlichen Zügen oder überfüllten Zügen.
In Bad Rappenau ist es das Thema „Glasfaser“. Fällt dieses Stichwort, fällt jedem gleich eine Fülle von negativen Erfahrungen ein. So bekam ich vor der Sitzung gleich mehrere Mails mit entsprechenden Berichten:
Bei den Verlege-Arbeiten in Mehrfamilienhäusern werden Wände und Türen beschädigt und die Arbeiten schlampig ausgeführt.
Noch ein harmloser aber ärgerlicher Fall: Da werden Löcher in die Kellerwände gebohrt mit enormer Staubentwicklung. Danach ist der Keller mit einer Staubschicht bedeckt. Ein normaler Handwerker hat da einfach einen Staubsauger dabei, der unter das Bohrloch gehalten wird.
Ein nicht ganz so harmloser Fall: Ein ehemaliger Gemeinderatskollege ist schwer mit dem Fahrrad gestürzt, da Löcher im Straßenbelag nicht gekennzeichnet waren. Kein Beschilderung, nichts!
Von der Euphorie des Anfangs, aus der Freude auf ein schnelles Internet bleibt inzwischen nur noch Frust übrig.  

Pkt. 9: Grundsteuerreform hier: Vorberatung und Beschlussfassung über die Hebesatzsatzung und die aufkommensneutrale Hebesatzkalkulation
Aus Sicht des Gemeinderats hätten wir gerne auf die Grundsteueränderung verzichtet. Die Stadt hat die gleichen Einnahmen wie bisher, aber einen enormen Verwaltungsaufwand.
Bei den Steuerzahlern kommt es aber zu teilweise krassen Verschiebungen, teilweise um den Faktor 10.

Diejenigen die profitieren, wie Bewohner von Mehrfamilienhäusern oder Gewerbebetrieben werden sich im stillen Kämmerlein freuen. Die die jetzt erheblich mehr bezahlen, wie die Einfamilienhausbesitzer, werden heftig protestieren. Dabei ist jetzt die Gemeinde als letztes Glied in der Kette der Überbringer der schlechten Nachricht. Auch wir vom Gemeinderat haben hier keinerlei Gestaltungsspielraum.
Ein positiver Aspekt sehen wir allerdings:
In vielen alten Wohngebieten gibt es unbebaute Grundstücke, die bisher fast keine Grundsteuer kosteten. Damit war es in der Vergangenheit einfach auf steigende Preise zu spekulieren oder den Platz für den noch nicht geborenen Enkel aufzuheben.
Diese voll erschlossenen Grundstücke sollten im Sinne des Gemeinwohls und der Wohnungsnot bebaut werden. Hier führt die Grundsteuerreform durch den reinen Bodenrichtwert zu einer deutlichen Verteuerung der Grundsteuer, was in diesem Fall sinnvoll ist.
Wir von der ÖDP stimmen für die aufkommensneutrale Festsetzung der Hebesätze.

Pkt. 11: Eigenbetrieb „Stadtentwässerung Bad Rappenau'' hier: Abschluss des Vergabeverfahrens zur Klärschlammentsorgung 2025-2034 in Stadt- und Landkreis Heilbronn (Bündelausschreibung durch HNVG)
Wieso sind hier mehrere Bieter-Runden möglich?
Wieso die deutlichen Preisunterschied mit und ohne Phospor-Eliminiation!? (siehe auch Kosten für die Elimination in der Kläranlage)

 

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