Antrag / Anfrage / Rede
Gemeinderatssitzung am 21. Juni 2021
- Jobrad für Mitarbeiter Stadt Bad Rappenau
Bei der letzten Gemeinderatssitzung ging es um neue Radwege. Wichtige ist dabei, dass sich die Radwege lohnen und dass möglichst viele darauf fahren!
Viele Unternehmen und Kommunen bieten Ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, kostengünstig über eine Gehaltsumwandlung in den Besitz eins (Dienst-)Fahrrads oder E-Bikes zu kommen.
Seit der Tarifeinigung im März 2021 ist es allen Beschäftigten in den Kommunen möglich, per Entgeltumwandlung solch ein Jobrad zu leasen.
Die Stadt Leingarten hat dies kürzlich eingeführt. Beschäftigte, die dieses Angebot annehmen, erhalten zusätzlich einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 12,50 Euro, was der Hälfte des Jobticket-Zuschusses entspricht. Zusätzlich erhalten Beschäftigte, die nachweislich mit dem Fahrrad kommen, einem Radler Bonus von 1,50 Euro pro Tag für maximal 100 Fahrradfahrten.
Wir haben in der Vergangenheit viel diskutiert, wie die Attraktivität von städtischen Stellen gesteigert werden kann. So ein JobRad wäre hier eine gute Möglichkeit!
- Elektroladestationen
Im Haushalt für 2021 sind 2 Ladestationen am Rathaus und am Kurhaus eingeplant. Dies war ja bereits 2020 geplant und wurde Corona bedingt verschoben. Wie ist hier der Status? Gibt es hier schon Zusagen für Fördergelder aus einem der zahlreichen Förderprogramme?
Das Thema wird immer wichtiger! Dazu 2 aktuelle Pressemeldungen:
- Schon ab dem Jahr 2026, also in fünf Jahren, will Audi keine neuen Modelle mit Verbrennungsmotoren mehr auf den Markt bringen
- Bei den Neuzulassungen in Deutschland kamen Elektro-PKW und Plug-in-Hybride im Mai 2021 auf einen Anteil von 24%! Also ¼ aller verkauften Fahrzeuge brauchen eine Ladestation! Tendenz stark steigend!
Hersteller, die keine attraktiven E-Fahrzeuge anbieten können, wird es in ein paar Jahren nicht mehr geben. Städte, die zu wenige Ladestationen haben, werden zum Beispiel beim Einzelhandel Umsatz verlieren!
- Öffnung Rathaus
Am 10. Juni 2021 traten weitere Lockerungen in Kraft, weil der Inzidenz-Wert 5 Tage unter 35 lag. Seit dem haben die Geschäfte oder auch das Freibad ohne größere Einschränkungen (d. h. ohne Tests) geöffnet. Das Rappenauer Rathaus hat über den Lockdown den notwendigen Bürgerservice aufrecht erhalten und dafür auch Lob erhalten.
Dass man nun - nach fast zwei Wochen – für einen Rathausbesuch immer noch einen Termin braucht, ist für viele nicht verständlich. Dabei geht es auch um die den Toilettenzugang während des Marktes.
Herr Oberbürgermeister Frei, sie hatten bei der letzten Sitzung erwähnt, das man sich in der Region abstimmen will. Ich denke, den Rappenau Bürgerinnen und Bürgern ist es egal ob jetzt B. Wimpfen auch aufmacht oder nicht.
Heilbronn schafft ja auch die Maskenpflicht in der Fußgängerzone ab, trotz hoher Inzidenzwerte und weniger Platz als zum Beispiel in Bad Rappenau. Und bei uns gibt es weiterhin die Maskenpflicht! Das versteht auch niemand!
Pkt. 6: Vorhabenbezogener Bebauungsplan für das „Sondergebiet Lebensmittel Einzelhandel Mittlere
Flur'' in Zimmerhof
Zu Hinweis: Auswirkungen durch Solebohrung B14
„Das Plangebiet liegt im Senkungsbereich der Solebohrung B14. Es ist daher mit Senkungen von bis zu ca. 22 mm (bis zum Jahr 2044 in 175m Abstand zur Bohrung) zu rechnen.“
Was passiert wenn die Senkungen größer werden und dadurch Bauschäden entstehen?
Ist dann die Stadt haftbar?
Wäre es nicht besser hier keine konkreten Werte auf den Millimeter genau festzulegen!?
Zur Photovaltaik-Nutzung:
„Es wird ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass eine Kombination aus Dachbegrünung und dem Aufbringen von Anlagen zur photovoltaischen Nutzung der Sonnenergie auf Dachflächen möglich und auch sinnvoll ist. Das Aufbringen entsprechender Anlagen auf die Dachfläche wird empfohlen.“
Ist auf Gewerbebauten in Baden-Württemberg nicht sowieso eine PV-Nutzung vorgeschrieben? Dann könnte man das doch gleich so reinschreiben.
Eine Dachbegrünung wird ja auch fest vorgeschrieben!