Antrag / Anfrage / Rede
Gemeinderatssitzung am 25. November 2021
- Solarladestation für e-Bikes beim Rappsodie
Herr Oberbürgermeister Frei wir hatten uns bei der Radservice-Station in Heinsheim unterhalten, ob bei diesen Stationen nicht auch eine Ladestation für E-Bikes sinnvoll wäre. So eine Ladestation ist sicher eine aufwändige Angelegenheit, falls dazu Stromleitung in der Erde verlegt werden müssen.
Ein andere Alternative steht schon über 2 Jahre beim Rappsodie. Diese Solarladestation für eBikes ist wohl aus Spenden von örtlichen Geschäftsleuten finanziert, wie an der Werbeaufschrift zu erkennen.
Die Station hat keinen externen Stromanschluss, sondern der Strom wird vor Ort mit einen Photovoltaikmodul erzeugt. Eine integrierte Batterie liefert auch nachts Strom.
Wäre sowas nicht auch was beim Kurhaus, neben dem dortigen Radservice-Punkt?
- Vermietung von städtischen Dächern an Energiegenossenschaft
Die Stadt hat kürzlich eine Vereinbarung mit einer Energiegenossenschaft abgeschlossen hat, um weitere städtischen Dachflächen für eine Photovoltaiknutzung zu vermieten.
Wir bitten, um einen Bericht spätestens im März 2022 wie viele Dächer dadurch zusätzlich belegt wurden bzw. wie viele Dächer bis wann geplant sind.
- Erinnerung: Antrag zu Photovoltaik-Förder-Programm für Haushalt 2021
Wir hatten im Februar zum Haushalt 2021 einen Antrag zu einem PV-Förderprogramm gestellt.
Uns ging es damals um eine Förderung von 75.- Euro pro kWp (Kilowattpeak) Anlagenleistung für eine Anlagengröße von 5 kWp bis 12 kWp.
Wir haben den Antrag zurückgezogen, da die Verwaltung das Thema prüfen wollte, um einen eigenen Vorschlag zu unterbreiten.
Wir wollten uns hier nach dem Stand erkundigen.
Zur Kenntnis:
25.2.2021: Antrag: 1. Photovoltaik-Förder-Programm
Viele Städte (u. a. Stuttgart, Freiburg, Erlangen, Aachen, Köln, Wiesbaden, Verl (NRW)) unterstützen die Installation von Photovoltaikanlagen auf privaten Gebäuden mit bis zu 2000.- Euro.
Für viele Bauwillige war und ist so ein Programm Auslöser, um endlich zur Tat zu schreiten.
Wir beantragen deshalb eine Förderung von 75.- Euro pro kWp (Kilowattpeak) Anlagenleistung für eine Anlagengröße von 5 kWp bis 12 kWp. Die Mindestförderung beträgt damit 375.- Euro (für 5 kWp), die maximale Förderung 900.- Euro (für 12 kWp). Größere Anlagen mit z. B. 15 kWp werden mit 900.- Euro gefördert. Die Förderung entspricht ca. 5 – 10 % der Gesamtkosten (inkl. Installation).
Kosten: Deckelung der Förderung bei 80 000.- Euro, was ca. 100 Anlagen entsprechen dürfte.
Deckungsvorschlag:
Erhöhung des Ansatzes für Grundstückerlöse von 4 000 000.- Euro auf 4 080 000.- Euro.