Antrag / Anfrage / Rede
Gemeinderatssitzung am 7. April 2022
- Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung nach dem Ortsschild
Wir haben immer wieder die Situation, dass sich nach dem Ortschild eine einseitige Bebauung anschließt. Zum Beispiel in der Siegelsbacher Straße (im Kernort) oder in der Obergimperner Straße (in Babstadt).
Ortsauswärts nach dem Ortsschild besteht dann keine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Trotzdem werden die Straßen z. B. in Babstadt von Kindern auf dem Weg zum Kindergarten überquert.
Laut der aktuellen Bestimmungen ist ein Versetzen des Ortsschildes nicht möglich. D. h. der Verwaltung sind hier die Hände gebunden. Wir bitten deshalb zu prüfen, ob hier andere Maßnahmen möglich sind, wie zum Beispiel:
- Das Aufstellen von Streetbuddys (also Warnfiguren)
- Das Aufstellen von Schilden, die auf regelmäßige Radarkontrollen hinweisen.
- Das Aufstellen von Geschwindigkeitsanzeigen oder Schild für eine freiwillige Geschwindigkeitsreduktion.
Aufgrund des russischen Angriffs auf die Ukraine noch 2 weitere Anfragen:
- KEA-BW: 30% Energieeinsparung in 2 Jahren
Laut Klima- und Energieagentur BW können durch Betriebsoptimierung und Nutzersensibilisierung kurzfristig 10 % der benötigten Energie eingespart werden. Durch Energiemanagement wären weitere 20 % innerhalb von 2 Jahren möglich. So die Erfahrungen der KEA bei bisherigen Beratungen von Gemeinden.
Auch wenn die Zahlen vielleicht etwas optimistisch sind, bitte wir zu prüfen, ob wir hier alle Maßnahmen ausgeschöpft haben. Das spart Geld und sorgt für Versorgungssicherheit im nächsten Winter.
- Kläranlage als Energiefabrik: Biogas aus Klärschlamm
Aufgrund neuer Baugebiet muss unsere Kläranlage Mühlbachtal erweitert werden.
Aus aktuellem Anlass bitten wir zu prüfen, ob unsere Kläranlage nicht Biogas durch Vergärung von Klärschlamm erzeugen kann.
Entsprechende Anlagen sind seit Jahrzehnten im Einsatz so zum Beispiel in Neckarsulm.
Pkt. 4: RappSoDie – Erhöhung der Saunagebühren
Wir halten die Preiserhöhungen bei der Sauna für vertretbar. Im Vergleich zu anderen Bädern bzw. Saunen sind wir weiterhin im unteren Preissegment.
Gerade einheimische Stammkunden können durch eine Geldwertkarte die Eintrittskosten um 25% reduzieren, falls sie die Karten vor Weihnachten kaufen!
Die Energiepreise und damit die Betriebskosten steigen aktuell erheblich. Ohne Preiserhöhungen wäre ein größerer Zuschuss aus dem städtischen Haushalt notwendig.
Für 2022 hoffen wir auf unbeschwerte, Corona-freie Badesaison, ohne eine Begrenzung der Besucherzahlen im Freibad mit einem geöffneten unteren Eingang.
Und was wir uns ganz besonders wünschen, ist ein schneller und zügiger Neubau des Hallenbades.
Wir von der ÖDP stimmen entsprechend der Vorlage.
Pkt. 5: Radwegeverbindung Obergimpern – Untergimpern: Vorplanung, Vergabe von Ingenieurleistungen
Wir von der ÖDP sind für eine schnelle Umsetzung des Radweges mit der Variante III.
Wir müssen bei neuen Radwegeverbindungen „Gas geben“ oder besser gesagt: Wir müssen kräftig in die Pedale treten.
Auch für die Schüler, die heute in oft überfüllten Busen nach Neckarbischofsheim fahren, ist eine sichere Radwegeverbindung eine Alternative.
Die Fördertöpfe für den Radwegebau beim Landkreis, beim Land und beim Bund sind gut gefüllt. Mit allen Zuschüssen erreichen wir eine Finanzierung von bis zu 90 %. Wichtig wäre, dass wir dabei noch das Sonderprogramm vom Bund “Stadt und Land“ nutzen, das bis 2023 läuft.
Wir sollten keinesfalls die heutige Entscheidung verschieben. Die Strecke der Krebsbachtalbahn ist für einen Radweg wenig geeignet. Zum einen zeitlich: So eine Umwidmung von Bahnstrecken dauert in der Regel mindestens 5 Jahre. Zum anderen technisch: Die Bahnstrecke ist schmäler als ein Radweg (1,50 – 1,80 Meter zu 2,50 Meter). Da gibt es steile Böschung, die dann verbreitert und gesichert werden müssten.
Pkt. 10: „Seegarten 1.Änderung'' in Bad Rappenau-Fürfeld: Bebauungsaufstellungsbeschluss, Veränderungssperre und Pkt. 11: Bebauungsaufstellungsbeschluss das Gebiet „Brechloch 2.Änderung'' in Bonfeld
Wir von der ÖDP-Fraktion befürworten die Bebauungsplanänderung.
Es ist immer ein Abwägen zwischen einer übermäßigen Verdichtung, die die Struktur eines Gebietes zerstört. Andererseits sollten Modernisierungen im vorgegebenen Rahmen jederzeit möglich sein.
Die Frage wäre für uns, ob hier nicht im Voraus kritische Bebauungspläne abgearbeitet werden können. Das heißt alte Bebauungspläne, die hier keine ausreichenden Rahmen vorgeben.
Was auch schlecht ist, wenn ein Investor was kauft und dann später erfahren muss, dass die Gemeinde hier Einschränkungen einführt.